Wir hatten einen Business-Gast, der früher abreisen musste und bei dem die Rechnung für den Gesamtaufenthalt bereits bezahlt war. Er sagte, dass das egal ist und die Rechnung einfach so bleiben soll.
Wenn ich dann das Zimmer aber freigeben möchte, kann ich keinen Check-out machen, ohne die Buchung entsprechend zu verkürzen. Bei der Verkürzung werden aber die Stornogebühren berechnet, so, wie ich sie eingetragen habe. In dem Fall würde der Gast eine Rückerstattung bekommen, die er aber gar nicht haben wollte.
Wie kann ich das lösen, dass ich das Zimmer frühzeitig auschecke und ich den Stornobetrag selbst festlegen kann? Ich würde den in dem Fall einfach höher setzen, aber ich sehe keine Einflussmöglichkeit.
Vielen Dank und viele Grüße
Heike