Hi @MAISONMARSIL
Als erstes der Hinweis, dass Deine Frage in den Bereich der steuerlichen Beratung fällt, welche ich nicht berechtigt bin zu erbringen. Daher die Punkte unbedingt mit dem Steuerprüfer validieren.
Ihr habt zwei Verpflichtungen gegenüber einem Prüfer:
1) Ihr müsst nachweisen, dass Euer PMS (Mews), welches als Nebenbuch der Buchhaltung geführt wird, ordnungsgemäss geführt wird. Dazu gibt es eine lange Liste an Verpflichtungen, welche ein Hersteller erbringen muss, um GOBD konform zu sein (siehe hier: https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html). Das umfasst viel mehr als nur eine Export Möglichkeit, und auch Regeln, wie die Daten geführt werden müssen im PMS etc.
=> To Do fürs Hotel: Schriftlicher Nachweis vom Mews Account Manager, dass die Software GoBD entspricht, eine offizielle Zertifizierung gibt es meines Wissens nicht.
Punkt 11 der GOBD Regelung (Link oben) regelt den Datenzugriff des Prüfers, Punkt 11.2 die Mitwirkungspflicht des Hotels. Bevorzugter Weg für die Prüfer ist ein vorgegebenes Datenformat (GDPDU Export oder IDEA Export), es können aber auch jegliche andere maschinenlesbaren Formate übergeben werden, sofern gewisse Anforderungen eingehalten werden (siehe 11.1 - Punkt 167). In meiner Erfahrung will der Prüfer dann aber auch eine Erklärung der Daten. Auch könnte der Prüfer ggf. überzeugt werden, dass er die Daten direkt im System nachschaut, er ist aber dazu NICHT verpflichtet und kann den bevorzugten Weg der 3 Möglichkeiten selbstständig entscheiden.
Meines Wissens kann Mews keinen GDPDU oder IDEA Export bereitstellen, und verweist darauf, dass die Excel Exporte der Reporte genügend seien. Eine Erklärung zu den Reporten wie gefordert gibt es meines Wissens nicht. Annahme ist wahrscheinlich, dass die Reports selbsterklärend sind, kann der Prüfer aber ggf. anders sehen.
2) Ihr müsst die korrekte Fiskalisierung / KassenSichV nachweisen (getrenntes Thema, nicht GOBD). Hierzu kann wie obenstehend beschrieben Fiskaly die Daten bereitstellen.
Wie gesagt, dies ist keine steuerliche Beratung und muss von Euch unbedingt selbstständig überprüft werden.
Viele Grüsse, Marc