Moin Sebastian, hierbei handelt es sich um die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Rechnungsstellers, also dein Hotel.
LG Niclas
Ich habe auch schon einen halben Herzinfarkt bekommen.
Ja, es wäre gut, wenn es klar formuliert wird.
Für mich hat es sich auch so angehört, als wenn von jedem Gast eine Steuernummer angegeben werden muss, wenn die Rechnung ab 250€ beträgt.
Falls das so ist, sollte es bitte einfach jedes Hotel selbst entscheiden können, ob es das machen möchte. Nicht das es wieder so ein wildes programmieren von Mews, wie im letzten Jahr, also auf einmal alle Begleitpersonen angegeben werden mussten und man niemanden mehr vorher über den Kiosk einchecken konnte….
Hey,
ich hab mich auch über die E-Mail von Mews gewundert.
Die Kleinbetragsrechnung gibt es schon immer. Da ist die Grenze 250 EUR. Ab dann muss der Rechnungsaussteller zwingend seine Steuernummer oder USt-ID auf der Rechnung ausweisen.
Diese Angaben sind über den Footer/Header bereits enthalten oder sollten es sein.
Also eigentlich nichts neues.
Grüße
Spannende INFO - ich habe keine Mail erhalten, kann ich mich hier irgendwo rausfinden?
Spannende INFO - ich habe keine Mail erhalten, kann ich mich hier irgendwo rausfinden?
Möglicherweise ist das nur an die Unterkünfte in Deutschland rausgegangen? In Österreich ist die Grenze glaube ich eine andere.
Guten Morgen zusammen,
ich lese die Email aber anders.
MEWS schreibt ja:
- Sorge für konforme Abrechnungen und stelle sicher, dass die Mitarbeiter/-innen bei der Erstellung von Rechnungen über 250 EUR während der Customer Journey eine gültige Steuernummer erfassen und eingeben.
Somit interpretieren wir, dass wir vom Gast die Steuernummer hinterlegen müssen.
Wenn man aber etwas im Internet sucht, findet man z.B.
Kassenmeldepflicht für TSE-Kassen
Wer ein elektronisches Kassensystem oder eine Registrierkasse hat, muss ab 2025 dem Finanzamt
- Namen und Steuernummer des Steuerpflichtigen,
- die Art der zertifizierten Sicherheitseinrichtung,
- die Art und die Anzahl des Aufzeichnungssystems
- sowie die Seriennummer mitteilen.
Außerdem will das Finanzamt wissen, seit wann die Anlage in Betrieb ist und wenn sie außer Betrieb genommen wird. Dies gilt im selben Maße für gemietete oder geleaste Kassen.
UND
Bis zum 1. Juli 2025 muss die Anmeldung geschehen sein (Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung). Passiert nichts, kann das Finanzamt im schlimmsten Fall bis zu 25.000 Euro vom Unternehmer kassieren. Das elektronische Mitteilungsverfahren läuft ab diesem Jahr über das Finanzamtsportal „Mein Elster“. Das Bundesfinanzministerium hat einen Frage-Antwort-Katalog zum Kassengesetz, zur Belegausgabepflicht und zur technischen Sicherheitseinrichtung veröffentlicht.
@Mews Community Team
könnt Ihr das bitte noch einmal prüfen und klar stellen?
Wir glauben, es handelt sich hier um eine falsche Formulierung bzw. falsche Interpretation von MEWS.
Vielen Dank und liebe Grüße aus Berlin
Mariusz
@Mariusz Siwkowski
Korrekt, dass sollte Mews schleunigst klarstellen was hier genau gemeint ist.
@
Spannende INFO - ich habe keine Mail erhalten, kann ich mich hier irgendwo rausfinden?
Möglicherweise ist das nur an die Unterkünfte in Deutschland rausgegangen? In Österreich ist die Grenze glaube ich eine andere.
@Georg Gaag das kann gut möglich sein..