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Gerade habe ich einen Newsletter erhalten, aus dem er vorgeht, dass wir ab dem 30. Juni für alle Gäste mit einer Rechnung über 250 € deren Steuernummer erfassen müssen.

Ist das nur unklar formuliert oder sollen wir jetzt tatsächlich auch von Privatgästen eine Steuernummer abfragen?

Vielleicht ein Hinweis an das Redaktionsteam, dass so etwas eindeutig formuliert wird

Moin Sebastian, hierbei handelt es sich um die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Rechnungsstellers, also dein Hotel.

LG Niclas


Ich habe auch schon einen halben Herzinfarkt bekommen.

Ja, es wäre gut, wenn es klar formuliert wird. 
 

Für mich hat es sich auch so angehört, als wenn von jedem Gast eine Steuernummer angegeben werden muss, wenn die Rechnung ab 250€ beträgt. 
 

Falls das so ist, sollte es bitte einfach jedes Hotel selbst entscheiden können, ob es das machen möchte. Nicht das es wieder so ein wildes programmieren von Mews, wie im letzten Jahr, also auf einmal alle Begleitpersonen angegeben werden mussten und man niemanden mehr vorher über den Kiosk einchecken konnte….


Hey,

 

ich hab mich auch über die E-Mail von Mews gewundert.

Die Kleinbetragsrechnung gibt es schon immer. Da ist die Grenze 250 EUR. Ab dann muss der Rechnungsaussteller zwingend seine Steuernummer oder USt-ID auf der Rechnung ausweisen. 

Diese Angaben sind über den Footer/Header bereits enthalten oder sollten es sein.

Also eigentlich nichts neues.

Grüße


Spannende INFO - ich habe keine Mail erhalten, kann ich mich hier irgendwo rausfinden?


Spannende INFO - ich habe keine Mail erhalten, kann ich mich hier irgendwo rausfinden?

Möglicherweise ist das nur an die Unterkünfte in Deutschland rausgegangen? In Österreich ist die Grenze glaube ich eine andere. 


Guten Morgen zusammen,

 

ich lese die Email aber anders.

MEWS schreibt ja:

  • Sorge für konforme Abrechnungen und stelle sicher, dass die Mitarbeiter/-innen bei der Erstellung von Rechnungen über 250 EUR während der Customer Journey eine gültige Steuernummer erfassen und eingeben.

Somit interpretieren wir, dass wir vom Gast die Steuernummer hinterlegen müssen. 

 

Wenn man aber etwas im Internet sucht, findet man z.B.

Kassenmeldepflicht für TSE-Kassen
Wer ein elektronisches Kassensystem oder eine Registrierkasse hat, muss ab 2025 dem Finanzamt

  • Namen und Steuernummer des Steuerpflichtigen,
  • die Art der zertifizierten Sicherheitseinrichtung,
  • die Art und die Anzahl des Aufzeichnungssystems
  • sowie die Seriennummer mitteilen.

Außerdem will das Finanzamt wissen, seit wann die Anlage in Betrieb ist und wenn sie außer Betrieb genommen wird. Dies gilt im selben Maße für gemietete oder geleaste Kassen.

UND

Bis zum 1. Juli 2025 muss die Anmeldung geschehen sein (Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung). Passiert nichts, kann das Finanzamt im schlimmsten Fall bis zu 25.000 Euro vom Unternehmer kassieren. Das elektronische Mitteilungsverfahren läuft ab diesem Jahr über das Finanzamtsportal „Mein Elster“. Das Bundesfinanzministerium hat einen Frage-Antwort-Katalog zum Kassengesetz, zur Belegausgabepflicht und zur technischen Sicherheitseinrichtung veröffentlicht.

 

@Mews Community Team 

könnt Ihr das bitte noch einmal prüfen und klar stellen? 

Wir glauben, es handelt sich hier um eine falsche Formulierung bzw. falsche Interpretation von MEWS.

 

Vielen Dank und liebe Grüße aus Berlin

Mariusz


@Mariusz Siwkowski 

Korrekt, dass sollte Mews schleunigst klarstellen was hier genau gemeint ist. 

 


@

Spannende INFO - ich habe keine Mail erhalten, kann ich mich hier irgendwo rausfinden?

Möglicherweise ist das nur an die Unterkünfte in Deutschland rausgegangen? In Österreich ist die Grenze glaube ich eine andere. 

@Georg Gaag das kann gut möglich sein..


Hallo zusammen,
ich bin bereits dran, diese Infos vom zuständigen Team klarstellen zu lassen. Vielen Dank für eure Geduld! 


Hallo zusammen,
ich bin bereits dran, diese Infos vom zuständigen Team klarstellen zu lassen. Vielen Dank für eure Geduld! 

Vielen Dank!


Vielen Dank ​@jessica.becker 💪💪🏻🙏

 

Von: Product Team 

Gesendet: Donnerstag, 26. Juni 2025 13:50
An: Mariusz Siwkowski
Betreff: Berichtigung: Anforderungen an die Steueridentifikationsnummer für Rechnungen in Deutschland

 

                                   Image

English version below

 

Hallo,

 

Mit diesem Schreiben korrigieren wir eine Mitteilung vom 23. Juni 2025 über die Anforderungen an die Steueridentifikationsnummer für Unterkünfte in Deutschland. Wir haben bereits mitgeteilt, dass die Angabe der Steueridentifikationsnummer während der Customer Journey verpflichtend sein wird.

 

Wir entschuldigen uns für die Verwirrung und möchten klarstellen, was die Anforderungen sind:

 

Was du wissen musst:

  • Gäste müssen bei Rechnungen keine Steuernummer angeben.
  • Du kannst B2C-Rechnungen immer ohne die Steuernummer des Gastes in Mews abrechnen.
  • Du musst die Steuernummer deiner Unterkunft  auf auf allen Rechnungen über 250 EUR anzeigen.

Hinweis: Wenn deine Unterkunft B2B-Rechnungen über unsere E-Invoicing Integration ausstellt, benötigt das System möglicherweise zusätzliche Daten zur Verarbeitung.

 

Erforderliche Maßnahmen:

Um die Regelkonformität zu gewährleisten:

  • Lege die Steuernummer deiner Unterkunft in Mews Operations fest:
  1. Gehe zu Einstellungen > Unterkunft > Finanzen > Buchhaltungskonfiguration.
  2. Gib die Steuernummer deiner Unterkunft entweder in der Fußzeile der Rechnung oder in das Feld "Zusätzliche Steueridentifikation" ein.
  3. Klicke auf Speichern.

Einmal konfiguriert, zeigt Mews diese Daten auf allen Rechnungen an, unabhängig vom Wert.

 

Hinweis: Die Felder Rechnungsfuß und Zusätzlicher Steueridentifikator in der Buchhaltungskonfiguration sind die einzige Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Rechnungen diese Daten enthalten.

 

Hier erfährst du mehr darüber, wie du die Buchhaltungseinstellungen konfigurieren kannst.

 

Wenn du Fragen hast, kannst du in Mews Operations mit dem Mews Digital Assistant ein Support-Ticket einreichen.

 

Viele Grüße 

Team Mews

 

 

English version

 

Subject: Correction: Tax identifier requirements for bills in Germany, advisory 

 

Hello,

 

We are writing to correct a recent communication regarding tax identifier requirements for properties in Germany, dated 23 June 2025. We previously shared that including the tax identifier during the customer journey would be mandatory.

 

We are sorry for the confusion and want to clarify what is required: 

 

What you need to know:

  • Guests are not required to provide a tax ID for bills and invoices.
  • You can always close B2C bills and invoices in Mews without a guest’s tax ID.
  • You must display your property's own tax ID on all bills and invoices over 250 EUR. 

 

Note: If your property uses B2B invoicing through our e-invoicing integration, the system may require additional data to process. 

 

Action required:

To ensure compliance:

  • Set your property's tax ID in Mews Operations:
  1. Go to Settings > Property > Finance > Accounting configuration.
  2. Enter your property's tax ID in either the Bill footer or the Additional tax identifier field.
  3. Click Save.

Once configured, Mews displays this data on all bills and invoices, regardless of value.

 

Note: The Bill footer and Additional tax identifier fields in the Accounting configuration are the only way to ensure bills and invoices contain this data.

 

You can learn more about configuring your accounting settings here

 

If you have any questions, you can submit a support ticket in Mews Operations using the Mews Digital Assistant.    

 

 

Best regards, 

The Mews Team

 


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