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Hallo zusammen 😊

wir befinden uns nach der Umstellung unserer Buchhaltung weiterhin in engem Austausch mit den zuständigen Stellen – aktuell stehen wir allerdings vor einer kleinen Herausforderung, bei der ich auf eure Erfahrungen oder einen hilfreichen Hinweis hoffe.

Unsere Tagesabschlüsse liegen nur digital vor, enthalten aber keinen fortlaufenden Z-Code. Soweit ich weiß, ist dieser jedoch gesetzlich vorgeschrieben und muss entsprechend archiviert bzw. eingereicht werden. Der Buchhaltungsexport über Omniboost erfolgt bei uns monatlich gesammelt, allerdings handelt es sich hierbei lediglich um eine Excel-Datei – und auch dort ist kein Z-Code enthalten.

Der Support konnte mir bisher leider nicht weiterhelfen – vielleicht übersehe ich auch einfach etwas Offensichtliches 😄 Deshalb wollte ich mal in die Runde fragen: Hat jemand von euch bereits Erfahrung mit diesem Thema oder sogar eine Lösung gefunden?

Ich freue mich über jeden Hinweis!

Liebe Grüße
Danja Steinberg

Moin Danja.

 

Meines Wissens ist der Z-Code gar nicht gesetzlich vorgeschrieben. In Mews kannst du, falls es eine Kassen Nachschau gibt bspw, die Berichte rückwirkend auf verschiedene Tage, Wochen oder Monate filtern, speichern/drucken und vorzeigen.

Für das Finanzamt zählen vor Allem

  • Nachvollziehbarkeit & Vollständigkeit der Tagesabschlüsse
  • Keine „verlorenen Tage“ oder fehlende Abschlüsse

Beides kannst du jederzeit im System belegen.

 

Zusätzlich kannst du auch auf der Seite von Fiskaly (in DE) weitere Berichte ziehen.

 

 


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