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FAQ Neue MEWS Kunden

  • September 11, 2024
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FAQ Neue MEWS Kunden
jörg.lehmann
Mews Employee

Wir haben die häufigsten Fragen hier zusammengefasst:

Muss ich die MEWS “ConfigFile” selber ausfüllen?

  1. Nein - ehrlich gesagt sollten Sie das auch nur dann tun, wenn Sie keinen Reservierungsimport wünschen. 
  2. Wir erstellen die Konfiguration anhand eine Datensicherung Ihres HS3 und nehmen Ihnen somit diesen Schritt ab, Sie müssen diese Datei aber in das KYC Portal von MEWS hochladen.

Was muss ich in HS3 zum Reservierungsexport wissen?

  1. Bitte prüfen Sie unter dem Belegungsplan - Zimmervergabeassistent, ob alle Zimmer vergeben wurden. Da MEWS Zimmer automatisch zuweisst und Doppelbelegungen nicht schätzt, werden unter Umständen nicht alle Reservierungen übertragen.
  2. Optionsbuchungen die ein Optionsdatum in der Vergangenheit haben, werden nicht übertragen. MEWS lehnt diese Daten ab.

 

Was passiert mit Ihrer HS3 Installation?

  1. Habe ich weiterhin Zugang zu HS3?
    1. Ja, das HS3 wird Ihnen auch nach Go Live zur Verfügung stehen, um alte Rechnungen oder Reservierungen einzusehen.
  2. Was passiert, wenn ich eine Bluebox habe?
    1. Die Bluebox und zugehörige USV-Batterie müssen nicht zurückgesendet werden. Entweder können wir die Installation auf der Bluebox belassen oder die Installation auf einem Lokalen Rechner aufspielen.
  3. Werden in HS3 Veränderungen vorgenommen? Werde ich über HS3 noch buchen können?
    1. Wir werden an der Datenbank keine Änderungen vornehmen, alle Kernfunktionen stehen Ihnen somit weiterhin zur Verfügung.
  4. Was muss ich denn selbst tun?
    1. Setzen Sie eine smartWebEngine ein, informieren Sie bitte Ihren Webmaster, damit dieser die Verlinkung entfernen kann.
    2. Sichern Sie sich die Daten auf einen oder ggf. mehrere USB-Sticks.

Was passiert mit den Verträgen?

  1. Ich zahle bereits an MEWS, bekomme aber auch HS3 Rechnungen?
    1. Bei MEWS beginnt die Abrechnung, sobald die Live-Umgebung bereitsteht. Bis zum tatsächlichem Go Live kann es hier noch dauern, weswegen HS3 die Leistungspflicht aus abgeschlossenen Wartungs- und Nutzungsverträgen nicht pro forma kündigen kann. Die Sicherstellung Ihres Servicelevels, der Online-Buchbarkeit Ihres Hotels, Sicherung Ihrer Datenbank und Signatur etwaiger Belege muss gewährleistet bleiben, bis Sie vollständig über Mews agieren können. Dazu ist die Beibehaltung der Verträge, deren Fälligkeiten automatisch auch den Standard-Zahlungsprozess durchlaufen, notwendig. Die Beiträge jedoch, die wir zwischen der Aktivierung Ihrer Zugangsdaten bei MEWS und Ihrem GO-LIVE erheben, erstatten wir aber im Anschluss an Sie zurück. Wir orientieren uns zu diesem Zweck am erfolgreichen Go Live.
  2. Muss ich meine Verträge selbst kündigen?
    1. Ja, bitte kündigen Sie Ihre Verträge der Form halber selbst. Tun Sie dies bitte schriftlich und unter Angabe der Seriennummer sowie des Stichworts „Wechsel zu MEWS“. Nach erfolgreicher Validierung werden wir die Verträge entsprechend zum Go Live Datum beenden.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Bitte stellen Sie diese gerne unter dem Artikel.

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